Meldung von Flüssiggas auf der Parzelle gemäß neuer Kleingartenordnung

Liebe Gartenfreunde,

die neue Kleingartenordnung (KGO) enthält unter Punkt 7.10.3 den Hinweis, dass der Vorstand über die Lagerung von Flüssiggas auf der Parzelle in Kenntnis gesetzt werden muss.

Was ist Flüssiggas?

Flüssiggas ist ein Sammelbegriff für unter Druck verflüssigte Gase, die hauptsächlich aus Propan und Butan bestehen. Es wird in tragbaren Gasflaschen oder Kartuschen gelagert und dient als Brennstoff für Gasgrills, Kochplatten oder Heizgeräte.

Was bedeutet das für unsere Vereinsmitglieder?

Jede Parzelle, auf der Flüssiggas verwendet wird, sei es für einen Gasgrill, eine Propangas-Kochplatte in der Laube oder kleine Gaskartuschen, muss dies dem Vorstand kurz mitteilen. Die Meldung ermöglicht es uns, die Nutzung digital zu erfassen und im Bedarfsfall schnell auf Anfragen von Einsatzkräften reagieren zu können.

Die Meldung ist bitte bis zum 30.04.2025 abzugeben.

Warum ist diese Meldung wichtig?

Falls es – was wir alle nicht hoffen – zu einem Brand oder einem anderen Notfall kommen sollte, wird die Feuerwehr den Vorstand fragen, ob auf den betroffenen Parzellen Gasflaschen oder -kartuschen vorhanden sind. Eine frühzeitige Information hilft, die Sicherheit im Gartenverein zu erhöhen und Risiken besser einzuschätzen.

Wir bitten daher alle Mitglieder, uns eine kurze Meldung zukommen zu lassen, falls Flüssiggas auf der eigenen Parzelle genutzt oder gelagert wird.

Idealerweise hat die Parzelle, welche Gasflaschen in der Laube lagert, direkt einen Aufkleber oder Schild an der Fensterscheibe, siehe Grafik.

Das Schild muss in Farbe gedruckt werden!

Vielen Dank für eure Mithilfe zur Erhöhung der Sicherheit in unserem Kleingartenverein!

Euer Vereinsvorstand

Leipzig, 20.02.2025

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